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24 Stunden Service
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Begutachtung vor Ort
Bei unverschuldeten Unfall - Kostenlos
Die Zielsetzung des Kfz - Sachverständigenbüros Rühlmann in Bonn, Siegburg und Troisdorf ist es, Sie als Geschädigten bestmöglich zu beraten.
Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, das der Ihnen als Geschädigten zustehende Schadenersatz in vollem Umfang erstattet wird.
In der Regel braucht man einem Kfz Gutachter nur selten, deshalb ist es wichtig ein fachlich qualifiziertes Kfz -Sachverständigenbüro an seiner Seite zu haben, wenn es darauf ankommt.
Unsere jahrelange Erfahrung, hoher Ausbildungsstandard und regelmäßige Weiterbildungen garantieren die hohe Qualität unserer Gutachten. Wir sichern Ihnen eine zügige Bearbeitung zu und stehen Ihnen bis zum Abschluss des Vorgangs als Kfz-Sachverständiger beratend zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unseren Service in Bonn, Siegburg und Troisdorf.
Im GTÜ Prüfstützpunkt Bonn bieten wir eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen, Oldtimerbegutachtungen, Flüssiggasprüfungen für Wohnwagen, Sicherheitsprüfungen für LKW, Busse und Taxis sowie die Ausstellung von Umweltplaketten. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug den erforderlichen Standards entspricht und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns Ihnen bei allen Prüfungs- und Begutachtungsanliegen in Bonn behilflich sein.
Team
Prüfstützpunkt 53113 Bonn, Adenauerallee 4 - 6
Kfz Sachverständiger Bernd Rühlmann
Prüfingenieur Christian Rühlmann
Was können wir für Sie tun?
Ob PKW, Motorrad, LKW oder Camping Fahrzeuge für jeden Bereich steht Ihnen das Kfz -Sachverständigenbüro Rühlmann mit Rat und Tat zur Seite.
Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, sich für einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu entscheiden. Wir stellen zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig beauftragt die gegnerische Versicherung einen Schadensgutachter - diesen brauchen Sie nicht zu akzeptieren.
Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig, was sicherstellt, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann. Im Falle eines Schadens am Fahrzeug ist es entscheidend, den Sachverhalt schnell und zuverlässig zu klären. Unsere Sachverständigenorganisation steht Ihnen zur Seite, um eine objektive Bewertung des Schadens vorzunehmen und sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Vertrauen Sie auf unsere Neutralität und Unabhängigkeit, wenn es darum geht, Ihren Fahrzeugschaden professionell zu begutachten und abzuwickeln.
Für die Beschaffung von gerichtsbelastbaren Beweisen fordern Gerichte und auch die Polizei häufig technische Gutachten an. Unser Sachverständigenbüro begutachtet Fahrzeuge aller Art, nicht nur im Zusammenhang mit Unfällen oder Schuldfragen, sondern auch bei Fällen von Diebstahl, Sachbeschädigung, Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und ähnlichen Rechtsbereichen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um objektive und fachkundige Gutachten zu erstellen, die als wichtige Beweismittel vor Gericht dienen können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, wenn es darum geht, technische Gutachten für verschiedene rechtliche Angelegenheiten zu erstellen.
Als passionierter Liebhaber von Oldtimern verfügen wir über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um historische Fahrzeuge fachgerecht zu bewerten. Mit unserer Leidenschaft für klassische Automobile und unserem fundierten Know-how sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Bewertung und Begutachtung von Oldtimern.
Wertbestimmung: Basierend auf unserer Expertise und Marktkenntnis ermitteln wir den aktuellen Marktwert Ihres Oldtimers. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Seltenheit, Originalität, Restaurationszustand und Historie des Fahrzeugs.
In einem Leasingrückgabegutachten werden verschiedene Aspekte des Fahrzeugs überprüft und dokumentiert, darunter:
Nach Abschluss des Leasingrückgabegutachtens erhält der Leasingnehmer einen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls Empfehlungen für notwendige Reparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Abrechnung mit dem Leasinggeber und kann dabei helfen, Streitigkeiten über mögliche Schäden oder Abnutzung zu vermeiden. Es ist empfehlenswert, das Fahrzeug rechtzeitig vor der Rückgabe einem solchen Gutachten zu unterziehen, um eventuelle Kosten zu minimieren.
Wir verfügen über die Möglichkeit, die Fahrzeugelektronik Ihres Fahrzeugs jederzeit auszulesen, um vorhandene Fehler zu erkennen und zu bewerten. Darüber hinaus bieten wir auch Thermografie-Dienstleistungen an, um potenzielle Probleme in der Fahrzeugtechnik frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Vertrauen Sie auf unsere modernen Diagnosetechniken und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihr Fahrzeug in bestmöglichem Zustand zu halten.
Bei unseren Fahrzeugbewertungen profitieren Sie nicht nur von unserer Fachkenntnis und jahrelangen Erfahrung, sondern auch vom Einsatz moderner Computersoftware der Deutschen Automobil Treuhand, bekannt unter dem Kürzel DAT. Wir nutzen diese Software, um Ihnen eine präzise und zuverlässige Bewertung Ihres Fahrzeugs zu bieten. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise in Kombination mit innovativer Technologie, um den Wert Ihres Fahrzeugs genau zu bestimmen.
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus. GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH in Stuttgart ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in diesem Bereich.
Unsere Sachverständigen unterstützen Kfz-Betriebe auch als kompetente Partner bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Feststellung von Prüfintervallen. Aufgrund ständiger Schulungen sind die Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.
Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die GTÜ - Prüfingenieure setzen u. a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zwei-räder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheits-prüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse.
Nie wieder den Termin zur HU vergessen mit dem GTÜ-HU-Erinnerungsservice
HU - Abnahmen findet Mittwochs und Freitags in der Zeit von 7.30 bis 10:00 statt oder nach telefonischer Terminabsprache
Bei Fahrzeuganbauten,- umbauten und -änderungen begutachten wir als GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme-bescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhänger-zugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen ? Wir als GTÜ-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die "Eintragung" vor.
Wir führen Oldtimerbegutachtung (H-Kennzeichen) gemäß § 23 StVZO durch.
Wer einen Oldtimer hat liebt ihn. Wir verfügen über ein umfangreiches Archiv an Oldtimerdaten und bereiten Sie und Ihren Liebling auf das begehrte H-Kennzeichen vor.
Mehr Informationen auf
Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie jetzt auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
Für die Erstellung solcher Gutachten sind die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.
Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.
Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung, starke Geräuschentwicklung etc. sein. Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, wird von der Polizei ein Mängelbericht erstellt. Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, z. B. der GTÜ bestätigen zu lassen
.Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeuges untersagen. Bei Zweifeln, ob die Mängeleinstufung korrekt ist, wenden Sie sich bitte an uns.
Kraftfahrzeuge mit einer maximalen zGM von 3,5 Tonnen mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Diese Voraussetzungen überprüfen wir an Ihrem Fahrzeug an unserer Prüfstelle. Sind die gesetzlichen Randbedingungen des Gespanns eingehalten, stellen wir eine Bescheinigung aus, mit der Sie dann auf dem Straßenverkehrsamt die Tempo-100-Zulassung für Ihren Anhänger in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen können.
Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung besitzen und aus dem EG-Ausland nach Deutschland importiert werden, können – wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist – in Verbindung mit der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) beim Straßenverkehrsamt ohne weitere Untersuchung zugelassen werden.
Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, benötigen außer der COC-Bescheinigung eine gültige Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung oder den Nachweis der Durchführung einer entsprechenden Untersuchung im EU-Herkunftsland, um dann vom Straßenverkehrsamt zugelassen werden zu können.
Die COC-Bescheinigung bekommen Sie beim Fahrzeughersteller bzw. dem Generalimporteur Ihres Fahrzeuges.
Fahrzeuge, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen größtenteils über eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO in den Verkehr gebracht werden (umgangssprachlich auch "Vollabnahme" genannt). Wir helfen Ihnen gerne beim Zusammenstellen der nötigen Papiere. Da auf der COC-Bescheinigung keine Abgasschlüsselnummer vermerkt ist, suchen wir in Amtshilfe für das Straßenverkehrsamt gerne die passenden Daten aus der GTÜ-Fahrzeug-Datenbank heraus (möglich für Fahrzeuge, die mindestens seit sechs Monaten auf dem Markt erhältlich sind).
Wir führen Flüssiggasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile nach G607 durch.
Defekte Gasanlagen können großen Schaden anrichten, wenn Sie explodieren. Damit das nicht passiert, müssen Sie regelmäßig überprüft werden.
Gerade öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Taxen, aber auch Lastkraftwagen müssen besonders sicher sein, da von ihnen ein hohes Gefahrenpotential ausgeht. Darum gibt es die halbjährliche bzw. jährliche Sicherheitsprüfung, die wir flexibel und unkompliziert nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführen können.
Bonn | Köln | Düsseldorf | Koblenz |
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Mechernich | Lüdenscheid | Ruppichteroth | Much |
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Overrath | Lohmar | Siegburg | Hennef |
Heinsberg | Brühl | Neuss | Altenkirchen |
Neuwied |
info@kfzruehlmann.de
Adenauerallee 4 - 6, 53113 Bonn, Germany
Mobil: +49 178 5642607 Bernd Rühlmann
(Sachverständiger)
Mobil: +49 1590 1275010 Christian Rühlmann
(Prüfingenieur / USB)
Fax: +49 228 96106775