Kfz-Gutachter in Bonn, Siegburg & Troisdorf

Ihr unabhängiger Sachverständiger

Keine Kosten für Geschädigte – 100 % Service garantiert!

0178 5642607

Nach einem Verkehrsunfall in Bonn benötigen Sie schnelle und zuverlässige Hilfe, um Ihren Schaden korrekt festzuhalten. Als unabhängige Kfz-Sachverständige in Bonn kümmern wir uns darum, dass Sie den vollen Schadenersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

Ob kleiner Parkrempler oder schwerer Unfallschaden – wir nehmen Ihr Fahrzeug professionell auf, bewerten den Schaden objektiv und erstellen ein gerichtsfestes Gutachten. So sichern wir Ihre Ansprüche und stärken Ihre Position gegenüber der gegnerischen Versicherung.


Darum sind wir Ihr Ansprechpartner in Bonn:

  • Jahrzehntelange Erfahrung in der Schadensbewertung
  • Schnelle Reaktionszeiten in Bonn und Umgebung
  • Transparente und unabhängige Gutachten
  • Persönliche Betreuung – direkt von Bernd und Christian Rühlmann
  • Auf Wunsch Abstimmung mit Ihrer Anwaltskanzlei


👉 Unfall in Bonn?
Kontaktieren Sie uns direkt – wir sind Ihr zuverlässiger
Kfz-Gutachter in Bonn und helfen Ihnen, Ihr Recht ohne Umwege durchzusetzen.

Ob PKW, Motorrad, LKW oder Camping Fahrzeuge für jeden Bereich steht Ihnen das Kfz -Sachverständigenbüro Rühlmann mit Rat und Tat zur Seite.


  • Das Team

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✆ 0178 - 5642607
  • Wir sind 24 Stunden an 7 Tagen der Woche erreichbar auch an Feiertagen
  • Termine innerhalb von 24 Stunden auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
  • Mobiler und flexibler Service auch bei Ihnen Zuhause, Ihrer Werkstatt oder am Arbeitsplatz


Zertifizierungsstempel Rund

Gutachten

  • Unfallgutachten
  • Oldtimergutachten
  • Beweissicherungs-gutachten
  • Leasingrückgabe

Bewertung

  • Gebrauchtwagen-bewertung
  • Oldtimerbewertung
  • Fahrzeugbewertung

Prüfung

  • Reparaturbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Restaurationsbegleitung
  • UVV / BGV - Prüfung
  • G 607 / Gasprüfung
  • DGUV 100-010

Amtliche Dienstleistungen

  • Hauptuntersuchung
  • Oldtimerbegutachtung
  • Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO
  • Vollgutachten nach § 21 und Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO
  • GSP / GAP / GWP

Vertrauen durch klare Standards

…Was Sie wissen sollten

Nach einem Unfall stehen Betroffene oft vor der Unsicherheit: An wen kann ich mich wenden, um eine verlässliche Schadensbewertung zu erhalten? In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Hinweis „Gutachten nach VDI 5900“ auf. Doch was steckt wirklich dahinter und warum ist das für Sie entscheidend?


Die VDI-Richtlinie 5900 (Blatt 2) legt moderne Regeln für die Begutachtung von Fahrzeugschäden fest. Sie sorgt dafür, dass Bewertungen nachvollziehbarer, präziser und rechtlich besser abgesichert sind – ein spürbarer Vorteil für jeden Geschädigten.


Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger fertigen wir für Sie Unfallgutachten nach diesen Vorgaben. Unsere Arbeit erfolgt frei von Weisungen, sodass Sie sich auf eine faire, transparente und fachlich exakte Bewertung verlassen können.


Zwei Autos sind an den Türen zusammengestoßen

Unsere nicht amtliche Leistungen

Unfallgutachten

Unfallgutachten / Kfz Schadengutachten


Bei einem Unfall ist es entscheidend, den entstandenen Schaden fachgerecht und vollständig zu ermitteln. Ein qualifiziertes Kfz-Schadengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen stellt sicher, dass Ihnen die volle Ersatzleistung zusteht. So haben Sie eine fundierte Grundlage für die Schadenregulierung gegenüber der Versicherung oder dem Unfallgegner.

Lackschichtenmessung
Oldtimer Wertgutachten

Oldtimer Wertgutachten


Ein Oldtimer ist mehr als nur ein Fahrzeug – er ist Geschichte auf Rädern. Ein professionelles Wertgutachten dokumentiert den aktuellen Zustand, den Marktwert und besondere Merkmale Ihres Klassikers. Es dient als wichtige Grundlage für Versicherungen, den Verkauf oder die Bewertung von Wertsteigerungen und schützt Sie im Schadensfall vor finanziellen Verlusten.

Fehlerspeicherauslesen
Fahrzeugbewertungen

Fahrzeugbewertungen


Eine professionelle Fahrzeugbewertung liefert Ihnen eine verlässliche Einschätzung über den aktuellen Marktwert Ihres Autos. Ob für Verkauf, Kauf, Finanzierung oder Versicherungsfragen – ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor Überraschungen und schafft Klarheit.


Begutachtung von Leasingfahrzeugen

Unsere amtliche Prüfungen

Auto auf Hebebühne wird Geprüft

Hauptuntersuchung (HU) – Ihre Sicherheit auf der Straße


Als Partner der GTÜ führen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) gemäß §29 StVZO zuverlässig und kompetent durch. Unsere GTÜ-Prüfingenieure arbeiten im hoheitlichen Auftrag und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug alle Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfüllt.


Unsere Leistungen rund um die Haupt-untersuchung:


  • Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger
  • Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse
  • Erstellung der Prüfberichte und Vergabe der amtlichen Plakette
  • Freundliche Beratung bei technischen Fragen rund um Ihr Fahrzeug
  • Flexible Terminvergabe und schneller Service


Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?


Im Rahmen der Hauptuntersuchung kontrollieren unsere Prüfingenieure alle sicherheitsrelevanten Systeme und Baugruppen Ihres Fahrzeugs, unter anderem:

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Fahrwerk
  • Beleuchtung und Signalanlage
  • Umweltverträglichkeit (Abgasuntersuchung)
  • Identifikation und Zulassungsdokumente

Nur wenn Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, erhält es die begehrte HU-Plakette.


Sicher unterwegs – mit geprüfter Qualität


Ob Pkw, Motorrad, Transporter oder Lkw – mit einer erfolgreich abgeschlossenen Hauptuntersuchung sorgen Sie für Ihre eigene Sicherheit sowie für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Unsere Prüfingenieure garantieren eine unabhängige und sorgfältige Prüfung Ihres Fahrzeugs auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben.


Jetzt Termin für die Hauptuntersuchung sichern!


Ob in Bonn, Siegburg, Bornheim, Troisdorf oder Umgebung:


📞
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Hauptuntersuchung (HU) – schnell, sicher und kompetent!

HU - Abnahmen findet Mittwochs und Freitags in der Zeit von 7.30 bis 10:00 statt oder nach telefonischer Terminabsprache

R 129 auf Hebebühne wird geprüft

Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO – Technische Änder-ungen professionell eintragen lassen


Sie möchten Ihr Fahrzeug individualisieren oder technisch verändern?
Wir als GTÜ-Prüfingenieure unterstützen Sie bei der Änderungsabnahme und sorgen dafür, dass Ihre Umbauten rechtssicher dokumentiert und eingetragen werden – gemäß §19(3) StVZO.


Was gehört zur Änderungsabnahme?


Bei Anbauten, Umbauten oder technischen Veränderungen an Fahrzeugen überprüfen wir:

  • Sonderräder und Spezialbereifung
  • Anbau von Anhängerkupplungen
  • Fahrwerksänderungen (z. B. Tieferlegung oder Höherlegung)
  • Leistungssteigerungen (Chiptuning, Motormodifikationen)
  • Spoiler, Bodykits, Sportauspuffanlagen
  • Änderungen an Beleuchtungseinrichtungen

Nach erfolgreicher Prüfung erstellen wir eine Änderungsabnahmebescheinigung und dokumentieren die Veränderungen ordnungsgemäß.
Ihr Vorteil: Sie können sicher und rechtskonform am Straßenverkehr teilnehmen.


Warum ist eine

Änderungsabnahme wichtig?


Technische Änderungen ohne ordnungsgemäße Abnahme können:


  • zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen
  • Probleme bei der Versicherung verursachen
  • Bußgelder oder sogar die Stilllegung des Fahrzeugs nach sich ziehen


Mit unserer professionellen Änderungsabnahme schützen Sie sich vor unangenehmen Folgen und sind jederzeit sicher unterwegs.


Unser Service bei Änderungen am Fahrzeug:


  • Prüfung der Umbauten und Dokumente (z. B. Teilegutachten, ABE)
  • Durchführung der Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO
  • Ausstellung der Änderungsabnahmebescheinigung
  • Fachgerechte Beratung zu Umbauten und technischen Änderungen
  • Schnelle und flexible Terminvergabe


Jetzt Änderungsab-nahme bei uns durch-führen lassen!


Ob Sonderräder, Tieferlegung oder Leistungssteigerung – wir prüfen Ihre Fahrzeugänderung fachgerecht und kümmern uns um die rechtssichere Eintragung.

Oldtimer Daimler

Oldtimerbegutachtung für das H-Kennzeichen. Ihr Klassiker in besten Händen


Sie möchten Ihrem Klassiker ein H-Kennzeichen sichern?
Wir führen die Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO fachgerecht durch und begleiten Sie kompetent auf dem Weg zum historischen Kennzeichen.


Unsere Leistungen bei der Oldtimerbegut-achtung:

 

  • Durchführung der Oldtimerbegutachtung gemäß §23 StVZO
  • Prüfung der Originalität, des Erhaltungszustands und der historischen Authentizität
  • Erstellung des Gutachtens zur Vorlage bei der Zulassungsstelle
  • Beratung rund um Oldtimerpflege und Werterhalt
  • Unterstützung bei Fragen zur technischen Abnahme und Hauptuntersuchung (HU)


Was ist ein H-Kenn-zeichen und welche Vorteile bietet es?


Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen gilt als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen:

  • Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre
  • Weitestgehend originaler Zustand
  • Guter Pflege- und Erhaltungszustand
  • Keine sicherheitsgefährdenden oder unsachgemäßen Umbauten

Ihre Vorteile:

  • Steuervergünstigung (pauschale Kfz-Steuer)
  • Zufahrtsrechte in Umweltzonen
  • Werterhalt und höhere Attraktivität Ihres Fahrzeugs


Oldtimerbegutachtung mit Erfahrung und Leidenschaft


Wer einen Oldtimer besitzt, liebt ihn – und wir teilen diese Leidenschaft!
Dank unseres umfangreichen Archivs historischer Fahrzeugdaten und unserer langjährigen Erfahrung in der Oldtimerszene stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug optimal auf die Anforderungen für das H-Kennzeichen vorbereitet ist.

Wir beraten Sie ausführlich und prüfen genau, ob kleinere Nachbesserungen nötig sind, damit die Begutachtung erfolgreich abgeschlossen werden kann.


Jetzt Termin für Ihre Oldtimerbegutachtung vereinbaren!


Ob Youngtimer kurz vor dem Sprung zum Oldtimer oder Klassiker mit Geschichte – wir begleiten Sie zuverlässig auf dem Weg zum H-Kennzeichen.



Auto auf Hebebühne wird Geprüft

Gutachten nach § 21 &

§ 19 (2) StVZO – Einzel-betriebserlaubnis & Fahrzeugumbauten


Für die Zulassung von Importfahrzeugen oder die Eintragung von Fahrzeugumbauten sind spezielle Gutachten erforderlich. Als anerkannte Prüfstelle bieten wir Ihnen Gutachten nach § 21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis) sowie § 19 (2) StVZO (Einzelabnahmen für Umbauten) – professionell, schnell und zuverlässig.


Gutachten nach § 21 StVZO – Einzelbetriebserlaubnis


Ein Gutachten nach § 21 StVZO ist notwendig für:
Importfahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern (z. B. USA, Japan)
Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
Wiederzulassung von Fahrzeugen, die über sieben Jahre stillgelegt waren
Neufahrzeuge der Fahrzeugklassen L, T, C, R und S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge)


Gutachten nach § 19 (2) StVZO – Einzelabnahmen bei Umbauten


Einzelabnahmen sind erforderlich für:
Fahrzeugumbauten & Tuning, wenn Teile ohne ABE oder Teilegutachten verbaut wurden
Änderungen an Fahrwerk, Bremsen, Abgasanlagen oder Karosserie
Umbauten an Oldtimern oder Sonderfahrzeugen
Eintragungen für Sonderräder, Spurverbreiterungen & Leistungssteigerungen


Warum zu uns?

Schnelle Terminvergabe & professionelle Begutachtung
Fachgerechte & rechtssichere Gutachtenerstellung
Erfahrene Prüfingenieure für § 21 & § 19 (2) StVZO
Beratung zu allen notwendigen Eintragungen & Zulassungsfragen


📞 Jetzt Termin sichern & Ihr Fahrzeug legal auf die Straße bringen!

Polizistin  prüft die Profiltiefe

Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach § 5 FZV


Ihr Fahrzeug weist einen Mangel auf und Sie haben einen Mängelbericht der Polizei erhalten?
Wir als GTÜ-Prüfingenieure unterstützen Sie bei der Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach § 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – schnell, unkompliziert und professionell.


Wann ist eine Feststel-lung der Vorschrifts-mäßigkeit notwendig?


Wenn die Polizei bei einer Verkehrskontrolle feststellt, dass Ihr Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, wird ein sogenannter Mängelbericht erstellt.
Typische Mängel sind:

  • Unzulässige Tuningmaßnahmen
  • Abgefahrene oder beschädigte Reifen
  • Mangelhafte Beleuchtung
  • Übermäßige Geräuschentwicklung
  • Undichte Abgasanlagen oder sonstige technische Defekte

Sie sind verpflichtet, die festgestellten Mängel innerhalb einer bestimmten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, wie der GTÜ, überprüfen und bestätigen zu lassen.


Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?


Wird der Mängelbericht nicht rechtzeitig abgearbeitet und das Fahrzeug nicht überprüft, kann die zuständige Zulassungsstelle:

  • den Betrieb des Fahrzeugs untersagen
  • das Fahrzeug stilllegen
  • weitere Bußgelder und Maßnahmen anordnen

Deshalb: Handeln Sie schnell und lassen Sie uns die Mängelprüfung durchführen!


Unsere Leistungen im Überblick:

 

  • Prüfung und Dokumentation der Mängelbeseitigung
  • Ausstellung der Bestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle oder Polizei
  • Fachgerechte Beratung bei Unklarheiten oder Beanstandungen
  • Unterstützung bei der Beurteilung strittiger Mängel
  • Flexible und kurzfristige Terminvergabe
Prüfer am PC

Bestätigung der Fahrzeugdaten – Unterstützung bei Fahrzeugimport und Zulassung


Sie möchten ein Fahrzeug aus dem europäischen Ausland importieren und in Deutschland zulassen?
Wir unterstützen Sie professionell bei der
Bestätigung der Fahrzeugdaten und begleiten Sie durch den gesamten Zulassungsprozess – schnell, zuverlässig und unkompliziert.


Wann ist eine Bestätigung der Fahrzeugdaten erforderlich?


Bei importierten Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung gelten folgende Regelungen:

  • Fahrzeuge jünger als 3 Jahre:
    Mit einer gültigen
    COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) kann das Fahrzeug direkt beim Straßenverkehrsamt ohne zusätzliche technische Untersuchung zugelassen werden.
  • Fahrzeuge älter als 3 Jahre:
    Zusätzlich zur COC-Bescheinigung ist eine
    gültige Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung oder ein gleichwertiger Nachweis aus dem EU-Herkunftsland erforderlich.


Wichtig:
Die COC-Bescheinigung erhalten Sie beim Fahrzeughersteller oder dem Generalimporteur.


Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung – Einzelbetriebserlaubnis erforderlich


Fahrzeuge, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, benötigen eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO – oft auch als Vollabnahme bezeichnet.
Hierbei wird das Fahrzeug umfassend auf Übereinstimmung mit den deutschen Zulassungsvorschriften geprüft.

Wir helfen Ihnen bei:

  • Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen
  • Prüfung der Fahrzeugdaten
  • Vorbereitung auf die Einzelabnahme
  • Unterstützung bei der Amtshilfe für das Straßenverkehrsamt





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