KFZ-Gutachter Rühlmann

Ihr unabhängiger KFZ Sachverständiger in Bonn, Rhein Sieg Kreis und Köln


24 Stunden Service

Begutachtung vor Ort

Bei unverschuldeten Unfall - Kostenlos

Ihr Kfz-Sachverständiger in Bonn, Siegburg & Troisdorf – Unabhängige Unfallgutachten


Unser Ziel als Kfz-Sachverständigenbüro Rühlmann ist es, Sie als Geschädigten bestmöglich zu unterstützen. Eine detaillierte Beweissicherung von Schadenumfang und Schadenhöhe stellt sicher, dass Sie den Ihnen zustehenden Schadenersatz in voller Höhe erhalten.

Da man einen Kfz-Gutachter meist nur in Ausnahme-situationen benötigt, ist es wichtig, einen fachlich qualifizierten Experten an seiner Seite zu haben. Wir bieten Ihnen:

Langjährige Erfahrung & hohe Fachkompetenz
Moderne Diagnoseverfahren für präzise Gutachten
Schnelle Bearbeitung & persönliche Beratung
Unabhängige Kfz-Gutachten für Unfallfahrzeuge


Wir begleiten Sie von der Begutachtung bis zur vollständigen Schadenregulierung – professionell, zuverlässig und unabhängig. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in Bonn, Siegburg und Troisdorf!


📞 Jetzt Termin vereinbaren!

Im GTÜ Prüfstützpunkt Bonn bieten wir eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen, Oldtimerbegutachtungen, Flüssiggasprüfungen für Wohnwagen, Sicherheitsprüfungen für LKW, Busse und Taxis sowie die Ausstellung von Umweltplaketten. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug den erforderlichen Standards entspricht und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns Ihnen bei allen Prüfungs- und Begutachtungsanliegen in Bonn behilflich sein.

  • Das Team

    Bildtitel

    Team

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  • Bildtitel

    Prüfstützpunkt 53113 Bonn, Adenauerallee 4 - 6

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  • Bildtitel

    Kfz Sachverständiger Bernd Rühlmann 

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  • Bildtitel

    Prüfingenieur Christian Rühlmann

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Serviceline 0178 - 5642607
  • Wir sind 24 Stunden an 7 Tagen der Woche erreichbar auch an Feiertagen
  • Termine innerhalb von 24 Stunden auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
  • Mobiler und flexibler Service auch bei Ihnen Zuhause, Ihrer Werkstatt oder am Arbeitsplatz
  • Bei unverschuldeten Unfall - Kostenlos


Was können wir für Sie tun?

Ob PKW, Motorrad, LKW oder Camping Fahrzeuge für jeden Bereich steht Ihnen das Kfz -Sachverständigenbüro Rühlmann mit Rat und Tat zur Seite.

Gutachten

  • Unfallgutachten
  • Oldtimergutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Leasingrückgabe

Bewertung

  • Gebrauchtwagenbewertung
  • Oldtimerbewertung
  • Fahrzeugbewertung

Prüfung

  • Reparaturbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Restaurationsbegleitung
  • UVV / BGV - Prüfung

Amtliche Dienstleistungen

  • Hauptuntersuchung
  • Oldtimerbegutachtung
  • Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO
  • Vollgutachten nach § 21 und Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO
  • GSP / GAP / GWP
  • G 607 / Gasprüfung
  • DGUV 100-010

Unfall - Was tun?

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, sich für einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu entscheiden. Wir stellen zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig beauftragt die gegnerische Versicherung einen Schadensgutachter - diesen brauchen Sie nicht zu akzeptieren.

Unsere nicht amtliche Leistungen

Unfallgutachten

Als freie Kfz-Sachverständige und Gutachter bieten wir Ihnen unabhängige und neutrale Gutachten für Ihren Fahrzeugschaden. Unsere objektive Begutachtung sorgt dafür, dass Sie den Ihnen zustehenden vollen Schadenersatz erhalten.


Warum ein freier Gutachter wichtig ist:

🔹 Unabhängigkeit: Als freie Gutachter sind wir nicht an Versicherungen oder Werkstätten gebunden, was eine objektive und neutrale Schadensbewertung garantiert.


🔹
Vollständige Schadensermittlung: Wir stellen sicher, dass der Schadenumfang und die Schadenhöhe korrekt erfasst werden, sodass Sie den maximalen Schadenersatz erhalten.


🔹
Schnelle & zuverlässige Bearbeitung: Wir kümmern uns um die schnelle und präzise Klärung des Sachverhalts, damit Ihre Ansprüche zügig durchgesetzt werden können.


Vertrauen Sie auf unsere Expertise als freie Sachverständige / Gutachter, um Ihr Gutachten schnell, professionell und neutral erstellen zu lassen.

 Oldtimer 
Wertgutachten 

Der emotionale Wert Ihres Oldtimers ist unermesslich – aber auch bei klassischen Fahrzeugen gibt es viele Situationen, in denen eine objektive Bewertung unerlässlich ist. Wir bieten Ihnen professionelle Gutachten und Beratung für Ihre Old- und Youngtimer, um deren Wert zu ermitteln und Ihre Interessen zu wahren.


Unsere Leistungen für Old- und Youngtimerbesitzer:

🔹 Fahrzeugbewertungen: Bestimmung des aktuellen Marktwerts und Ermittlung des Restaurierungswerts.


🔹
Gutachten für Wert- & Zustandsermittlung: Erstellen von Zustandsberichten und Wertgutachten für Oldtimer & Youngtimer.


🔹
Beratung zu Fahrzeugrestaurierungen: Unterstützung bei der Dokumentation von Restaurierungsmaßnahmen und Originalität.


🔹
Versicherungsgutachten: Hilfe bei der Festlegung des versicherten Werts für Oldtimer.


Unsere Experten stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Wissen rund um die Welt der Old- und Youngtimer zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, wenn es um Ihr Klassikerfahrzeug geht!

Kurzgutachten   180€ ( incl. MwSt. ) 

Begutachtung von Leasingfahrzeugen

Die Leasingrückgabe eines Fahrzeugs kann zu Unstimmigkeiten führen, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht korrekt dokumentiert ist. Um Konflikte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber zu vermeiden, bieten freie Sachverständige eine objektive und faire Leasingbewertung an. So stellen Sie sicher, dass die Leasingrückgabe problemlos verläuft und Sie keine unerwarteten Zusatzkosten zahlen müssen.


Warum eine Leasingrückgabe-Bewertung durch freie Sachverständige?

Bei der Leasingrückgabe wird das Fahrzeug anhand seines Zustands und der Laufleistung bewertet. Eine präzise Leasingbewertung verhindert Missverständnisse und sorgt für eine faire Bewertung des Fahrzeugwerts, die beide Parteien zufriedenstellt.


Unsere Leistungen bei der Leasingrückgabe:

🔹 Fahrzeugbewertung: Umfassende Dokumentation des Fahrzeugzustands, einschließlich Lackschäden, Abnutzung von Verschleißteilen und Innenraumzustand.
🔹
Kilometerstand und Laufleistung: Wir berücksichtigen die Kilometerleistung und den allgemeinen Fahrzeugzustand im Vergleich zu marktüblichen Werten.
🔹
Marktanalyse: Die Wertbestimmung wird zusätzlich durch die regionalen Marktfaktoren und die aktuelle Nachfrage beeinflusst.


Vorteile einer Leasingrückgabe mit freien Sachverständigen:

Unabhängige und objektive Bewertung durch einen freien Sachverständigen
Faire Wertermittlung ohne Einfluss von Leasinggesellschaften
Vermeidung von Streitigkeiten bei der Fahrzeugrückgabe
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung des gesamten Prozesses

- Fehlerspeicherauslesen

 

- Kfz-Thermografie

Fehlerspeicherauslesen – Schnelle Diagnose von Fahrzeugproblemen

Durch das Auslesen des Fehlerspeichers bieten wir Ihnen eine präzise und schnelle Diagnose von Fahrzeugproblemen. Diese moderne Technik ermöglicht es uns, Fehlercodes auszulesen und Systemstörungen zu identifizieren, bevor sie zu größeren Schäden führen. Ob bei modernen Fahrzeugen mit komplexer Elektronik oder älteren Modellen – wir helfen Ihnen, Fehler schnell zu lokalisieren und zu beheben.


Unsere Leistungen beim Fehlerspeicherauslesen:

🔹 Fehlerdiagnose mit modernen Diagnosegeräten
🔹
Auslesen und Löschen von Fehlercodes
🔹
Echtzeit-Diagnose von Motorsteuerungen, Airbagsystemen und mehr
🔹
Schnelle Analyse von Fahrzeugelektronik und -systemen


Kfz-Thermografie – Aufspüren von Wärmequellen und Lecks

Mit der Kfz-Thermografie können wir Versteckte Defekte und Lecks in Ihrem Fahrzeug schnell und präzise identifizieren. Diese technische Infrarot-Diagnose hilft dabei, Temperaturunregelmäßigkeiten zu erkennen, die auf Kühlmittellecks, Bremsenprobleme, Elektrofehler oder andere schwer sichtbare Mängel hinweisen können.


Unsere Leistungen in der Kfz-Thermografie:

🔹 Wärmebildaufnahmen zur Fehleranalyse
🔹
Aufspüren von Lecks und Temperaturunregelmäßigkeiten
🔹
Prävention von Überhitzung und mechanischen Schäden
🔹
Früherkennung von Schäden an Elektronik und Kühlkreisläufen


Warum Sie uns wählen sollten:

Moderne Diagnosegeräte und fortschrittliche Technologie
Schnelle und präzise Diagnoseverfahren
Kompetente Beratung und zügige Fehlerbehebung
Optimale Fahrzeugwartung und -sicherheit

Fahrzeugbewertungen

Bei unseren Fahrzeugbewertungen profitieren Sie nicht nur von unserer Fachkenntnis und jahrelangen Erfahrung, sondern auch vom Einsatz der neuesten Computersoftware der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Mit der Unterstützung von DAT, einem anerkannten System zur Marktwertermittlung und Fahrzeugbewertung, stellen wir sicher, dass jede Bewertung präzise, objektiv und transparent durchgeführt wird.


Vorteile unserer Fahrzeugbewertung mit DAT-Software:

🔹 Moderne DAT-Software: Wir nutzen die neueste Fahrzeugbewertungssoftware der Deutschen Automobil Treuhand, um den Marktwert Ihres Fahrzeugs exakt zu ermitteln.
🔹
Fachkenntnis und Erfahrung: Unsere Sachverständigen kombinieren ihre jahrelange Erfahrung mit den leistungsstarken Funktionen der DAT-Software.
🔹
Schnelle und zuverlässige Bewertung: Mit der Unterstützung der DAT-Software können wir die Marktanalyse präzise und zeitnah durchführen.
🔹
Transparente Ergebnisse: Die DAT-Software sorgt dafür, dass die Fahrzeugbewertung nachvollziehbar und objektiv bleibt.


Warum DAT-Software bei der Fahrzeugbewertung wichtig ist:

Die DAT bietet eine zuverlässige und objektive Marktanalyse, die uns ermöglicht, den Wert Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung der aktuellen Marktnachfrage, Kilometerleistung, und des Fahrzeugzustands zu berechnen. Dies stellt sicher, dass Sie eine faire und realistische Bewertung erhalten, die auf den neuesten Markttrends basiert.

Unsere amtliche Prüfungen

 Hauptuntersuchung

Die GTÜ - Prüfingenieure setzen u. a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.


Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zwei-räder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheits-prüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse.


Nie wieder den Termin zur HU vergessen mit dem GTÜ-HU-Erinnerungsservice

HU - Abnahmen findet Mittwochs und Freitags in der Zeit von 7.30 bis 10:00 statt oder nach telefonischer Terminabsprache

Änderungsabnahmen

Bei Fahrzeuganbauten,- umbauten und -änderungen begutachten wir als  GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme-bescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhänger-zugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung).

 

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen ? Wir als  GTÜ-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die "Eintragung" vor.


Oldtimerbegutachtung (H-Kennzeichen)

Wir führen Oldtimerbegutachtung (H-Kennzeichen) gemäß § 23 StVZO durch.

Wer einen Oldtimer hat liebt ihn. Wir verfügen über ein umfangreiches Archiv an Oldtimerdaten und bereiten Sie und Ihren Liebling auf das begehrte H-Kennzeichen vor.

Mehr Informationen auf 

www.gtue-oldtimerservice.de


Gutachten nach § 21 & § 19 (2) StVZO – Einzelbetriebserlaubnis & Fahrzeugumbauten

Für die Zulassung von Importfahrzeugen oder die Eintragung von Fahrzeugumbauten sind spezielle Gutachten erforderlich. Als anerkannte Prüfstelle bieten wir Ihnen Gutachten nach § 21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis) sowie § 19 (2) StVZO (Einzelabnahmen für Umbauten) – professionell, schnell und zuverlässig.


Gutachten nach § 21 StVZO – Einzelbetriebserlaubnis

Ein Gutachten nach § 21 StVZO ist notwendig für:
Importfahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern (z. B. USA, Japan)
Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
Wiederzulassung von Fahrzeugen, die über sieben Jahre stillgelegt waren
Neufahrzeuge der Fahrzeugklassen L, T, C, R und S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge)


Gutachten nach § 19 (2) StVZO – Einzelabnahmen bei Umbauten

Einzelabnahmen sind erforderlich für:
Fahrzeugumbauten & Tuning, wenn Teile ohne ABE oder Teilegutachten verbaut wurden
Änderungen an Fahrwerk, Bremsen, Abgasanlagen oder Karosserie
Umbauten an Oldtimern oder Sonderfahrzeugen
Eintragungen für Sonderräder, Spurverbreiterungen & Leistungssteigerungen


Warum zu uns?

Schnelle Terminvergabe & professionelle Begutachtung
Fachgerechte & rechtssichere Gutachtenerstellung
Erfahrene Prüfingenieure für § 21 & § 19 (2) StVZO
Beratung zu allen notwendigen Eintragungen & Zulassungsfragen



📞 Jetzt Termin sichern & Ihr Fahrzeug legal auf die Straße bringen!


Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach § 5 FZV

Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.
Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung, starke Geräuschentwicklung etc. sein. Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, wird von der Polizei ein Mängelbericht erstellt. Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, z. B. der GTÜ bestätigen zu lassen
.Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeuges untersagen. Bei Zweifeln, ob die Mängeleinstufung korrekt ist, wenden Sie sich bitte an uns.

Tempo 100 für Anhänger und Wohnwagen

Kraftfahrzeuge mit einer maximalen zGM von 3,5 Tonnen mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Diese Voraussetzungen überprüfen wir an Ihrem Fahrzeug an unserer Prüfstelle. Sind die gesetzlichen Randbedingungen des Gespanns eingehalten, stellen wir eine Bescheinigung aus, mit der Sie dann auf dem Straßenverkehrsamt die Tempo-100-Zulassung für Ihren Anhänger in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen können.

Bestätigung der Daten

Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung besitzen und aus dem EG-Ausland nach Deutschland importiert werden, können – wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist – in Verbindung mit der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) beim Straßenverkehrsamt ohne weitere Untersuchung zugelassen werden.

Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, benötigen außer der COC-Bescheinigung eine gültige Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung oder den Nachweis der Durchführung einer entsprechenden Untersuchung im EU-Herkunftsland, um dann vom Straßenverkehrsamt zugelassen werden zu können.

Die COC-Bescheinigung bekommen Sie beim Fahrzeughersteller bzw. dem Generalimporteur Ihres Fahrzeuges.

Fahrzeuge, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen größtenteils über eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO in den Verkehr gebracht werden (umgangssprachlich auch "Vollabnahme" genannt). Wir helfen Ihnen gerne beim Zusammenstellen der nötigen Papiere. Da auf der COC-Bescheinigung keine Abgasschlüsselnummer vermerkt ist, suchen wir in Amtshilfe für das Straßenverkehrsamt gerne die passenden Daten aus der GTÜ-Fahrzeug-Datenbank heraus (möglich für Fahrzeuge, die mindestens seit sechs Monaten auf dem Markt erhältlich sind).


Gasprüfung nach G607 & DGUV 100-010  Sicherheit für Wohnmobile, Wohnwagen & Gewerbefahrzeuge

Eine regelmäßige Gasprüfung ist entscheidend für die Sicherheit in Wohnmobilen, Wohnwagen und gewerblich genutzten Fahrzeugen. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Gasprüfung nach G607 und DGUV 100-010 – schnell, zuverlässig und nach den aktuellen Vorschriften.


Warum ist eine Gasprüfung wichtig?

🔹 G607: Pflicht für Wohnwagen & Wohnmobile alle 2 Jahre (TÜV-relevant)
🔹
DGUV 100-010: Sicherheit für gewerblich genutzte Fahrzeuge mit Gasanlagen
🔹
Frühzeitige Erkennung von Undichtigkeiten & Schäden
🔹
Schutz vor Unfällen & gesundheitlichen Risiken


Unsere Leistungen:

Fachgerechte Gasprüfung nach G607 & DGUV 100-010
Detaillierte Prüfprotokolle für Behörden & Versicherungen
Schnelle & unkomplizierte Abwicklung
Prüfung vor Ort möglich – auch in Köln, Bonn, Troisdorf & Umgebung

Sicherheitsprüfung für Taxen & Busse – Gesetzlich vorgeschriebene SP nach § 29 StVZO


Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Taxen, Busse und Kleinbusse ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfung gewährleistet die Verkehrssicherheit und verhindert unerwartete Ausfälle im Fahrbetrieb.


Warum ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung wichtig?

Gesetzliche Pflicht für Taxen & Busse gemäß § 29 StVZO
Frühzeitige Erkennung von Sicherheitsmängeln
Erhalt der Betriebserlaubnis & Vermeidung von Bußgeldern
Maximale Sicherheit für Fahrgäste & Fahrer


Unsere Leistungen:

Sicherheitsprüfung für Taxen, Busse & gewerbliche Fahrzeuge
Fachgerechte Prüfung von Bremsen, Lenkung, Beleuchtung & mehr
Schnelle Terminvergabe & professionelle Durchführung
Prüfung vor Ort oder in unserer Prüfstelle möglich

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