oder nach telefonischer Terminabsprache.
… auch wir führen die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO mit integrierter „Abgasuntersuchung“ an Ihrem Fahrzeug durch.
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO in die Hauptuntersuchung integriert. Damit entfällt auch die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.
Nie wieder den Termin zur HU vergessen mit dem GTÜ-HU-Erinnerungsservice
Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.
Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung, starke Geräuschentwicklung etc. sein. Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, wird von der Polizei ein Mängelbericht erstellt. Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, z. B. der GTÜ bestätigen zu lassen
.Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeuges untersagen. Bei Zweifeln, ob die Mängeleinstufung korrekt ist, wenden Sie sich bitte an uns.
Kraftfahrzeuge mit einer maximalen zGM von 3,5 Tonnen mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Diese Voraussetzungen überprüfen wir an Ihrem Fahrzeug an unserer Prüfstelle. Sind die gesetzlichen Randbedingungen des Gespanns eingehalten, stellen wir eine Bescheinigung aus, mit der Sie dann auf dem Straßenverkehrsamt die Tempo-100-Zulassung für Ihren Anhänger in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen können.
Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung besitzen und aus dem EG-Ausland nach Deutschland importiert werden, können – wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist – in Verbindung mit der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) beim Straßenverkehrsamt ohne weitere Untersuchung zugelassen werden.
Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, benötigen außer der COC-Bescheinigung eine gültige Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung oder den Nachweis der Durchführung einer entsprechenden Untersuchung im EU-Herkunftsland, um dann vom Straßenverkehrsamt zugelassen werden zu können.
Die COC-Bescheinigung bekommen Sie beim Fahrzeughersteller bzw. dem Generalimporteur Ihres Fahrzeuges.
Fahrzeuge, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen größtenteils über eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO in den Verkehr gebracht werden (umgangssprachlich auch "Vollabnahme" genannt). Wir helfen Ihnen gerne beim Zusammenstellen der nötigen Papiere. Da auf der COC-Bescheinigung keine Abgasschlüsselnummer vermerkt ist, suchen wir in Amtshilfe für das Straßenverkehrsamt gerne die passenden Daten aus der GTÜ-Fahrzeug-Datenbank heraus (möglich für Fahrzeuge, die mindestens seit sechs Monaten auf dem Markt erhältlich sind).
Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie jetzt auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
Für die Erstellung solcher Gutachten sind die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.
Wir sind als Sachverständige neutral und unabhängig. Somit ist dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann.
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden.
Unser Service für Old- und Youngtimerfreunde
Natürlich ist der emotionale Wert Ihres Oldtimers unschätzbar! Aber im alltäglichen Umgang mit klassischen Fahrzeugen gibt es verschiedene Situationen, in denen eine objektive Bewertung unerlässlich ist.
Gerne informieren wir Sie zu den vielfältigen Themen rund um Old- und Youngtimer.
Zur Beschaffung von gerichtsbelastbaren Beweisen fordern Gerichte, Staatsanwaltschaften oder auch die Polizei oft technische Gutachten an. Hier begutachten wir Fahrzeuge aller Art. Dabei geht es oft gar nicht um Unfälle oder Schuldfragen, sondern um Fälle von Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und ähnliche Rechtsbereiche.
Bedingt durch die immer größere Anzahl von Leasingfahrzeugen in Deutschland werden die Dienstleistungen in diesem Bereich immer bedeutsamer und umfangreicher. Mit jedem abgeschlossenen Leasingvertrag ist auch ein Vertragsende und die damit verbundene Fahrzeugrückgabe verbunden. Um Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden, gerade deshalb bietet die GTÜ mit ihren Sachverständigen ein Tool zur Leasingbewertung an, das allen Ansprüchen am Markt mehr als gerecht wird. Der Fahrzeugwert wird nach Zustand, Laufleistung und den regionalen Gegebenheiten ermittelt.
Wir führen sämtliche Fahrzeugbewertungen durch. Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns doch unverbindlich.
Wir prüfen ihren Gebrauchtwagen vor dem Kauf auf Herz und Nieren. Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns doch unverbindlich.
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus. GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH in Stuttgart ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in diesem Bereich.
Unsere Sachverständigen unterstützen Kfz-Betriebe auch als kompetente Partner bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Feststellung von Prüfintervallen. Aufgrund ständiger Schulungen sind die Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.
Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bonn | Köln | Düsseldorf | Koblenz |
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Olpe | Siegen | Hagen | Leverkusen |
Erftstadt | Euskirchen | Düren | Aachen |
Mechernich | Lüdenscheid | Ruppichteroth | Much |
Essen | Wuppertal | Solingen | Gummersbach |
Overrath | Lohmar | Siegburg | Hennef |
Heinsberg | Brühl | Neuss | Altenkirchen |
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(Sachverständiger)
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