🚗 GTÜ Prüfstützpunkt Bonn – Hauptuntersuchung, Änderungsabnahmen & Oldtimerbegutachtung
Als
zertifizierter GTÜ Prüfstützpunkt in Bonn führen wir für Sie alle
gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen durch.
Ob
Hauptuntersuchung (HU),
Änderungsabnahmen,
Oldtimerbegutachtung für H-Kennzeichen,
Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO,
Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach § 5 FZV oder
Tempo 100 Zulassung für Anhänger und Wohnwagen – wir sorgen für
schnelle, sichere und rechtssichere Prüfungen.
🔧 Unsere Leistungen
Hauptuntersuchung (HU)
- Gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung (AU)
- Schnell, zuverlässig und unkompliziert
Änderungsabnahmen & Einzelabnahmen
- Prüfung von Fahrzeugänderungen
- Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO
- Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach § 5 FZV
Oldtimer & H-Kennzeichen
- Oldtimerbegutachtung für H-Kennzeichen
- Prüfung historischer Fahrzeuge nach den gesetzlichen Vorgaben
Anhänger & Wohnwagen
- Tempo 100 Zulassung
- Prüfung und Bestätigung der Fahrzeugdaten für die Zulassungsstelle
⭐ Ihre Vorteile bei uns
- GTÜ Prüfstützpunkt
- Erfahrene Sachverständige
- Schnelle Terminvergabe & kurze Wartezeiten
- Rechtssichere Prüfungen & Dokumentation
- Kompetente Beratung vor Ort
📞 Termin vereinbaren – GTÜ Prüfstützpunkt Bonn
Egal ob Hauptuntersuchung, Oldtimerbegutachtung, Änderungsabnahme oder Tempo 100 Zulassung – wir prüfen Ihr Fahrzeug professionell, zuverlässig und gesetzeskonform.
Kontaktieren Sie uns
⏰ Bürozeiten
Unsere
Bürozeiten erfolgen nach telefonischer Vereinbarung. So können wir individuell auf Ihre Termine und Prüfungen eingehen.
Amtliche Prüfleistungen
Vollgutachten nach § 21 und Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO
Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie jetzt auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
- Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlichen Importfahrzeugen von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA
- Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung
- Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§ 19 (2) i.v.m. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“)
- Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren
Für die Erstellung solcher Gutachten sind die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.
Hauptuntersuchung

… auch wir führen die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO mit integrierter „Abgasuntersuchung“ an Ihrem Fahrzeug durch.
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO in die Hauptuntersuchung integriert. Damit entfällt auch die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.
Nie wieder den Termin zur HU vergessen mit dem GTÜ-HU-Erinnerungsservice
Änderungsabnahmen

Oldtimerbegutachtung (H-Kennzeichen)

Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach § 5 FZV

Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.
Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung, starke Geräuschentwicklung etc. sein. Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, wird von der Polizei ein Mängelbericht erstellt. Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, z. B. der GTÜ bestätigen zu lassen
.Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeuges untersagen. Bei Zweifeln, ob die Mängeleinstufung korrekt ist, wenden Sie sich bitte an uns.
Tempo 100 für Anhänger und Wohnwagen

Kraftfahrzeuge mit einer maximalen zGM von 3,5 Tonnen mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Diese Voraussetzungen überprüfen wir an Ihrem Fahrzeug an unserer Prüfstelle. Sind die gesetzlichen Randbedingungen des Gespanns eingehalten, stellen wir eine Bescheinigung aus, mit der Sie dann auf dem Straßenverkehrsamt die Tempo-100-Zulassung für Ihren Anhänger in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen können.
Bestätigung der Daten
Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung besitzen und aus dem EG-Ausland nach Deutschland importiert werden, können – wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist – in Verbindung mit der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) beim Straßenverkehrsamt ohne weitere Untersuchung zugelassen werden.
Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind, benötigen außer der COC-Bescheinigung eine gültige Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung oder den Nachweis der Durchführung einer entsprechenden Untersuchung im EU-Herkunftsland, um dann vom Straßenverkehrsamt zugelassen werden zu können.
Die COC-Bescheinigung bekommen Sie beim Fahrzeughersteller bzw. dem Generalimporteur Ihres Fahrzeuges.
Fahrzeuge, die keine EG-Typgenehmigung besitzen, müssen größtenteils über eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO in den Verkehr gebracht werden (umgangssprachlich auch "Vollabnahme" genannt). Wir helfen Ihnen gerne beim Zusammenstellen der nötigen Papiere. Da auf der COC-Bescheinigung keine Abgasschlüsselnummer vermerkt ist, suchen wir in Amtshilfe für das Straßenverkehrsamt gerne die passenden Daten aus der GTÜ-Fahrzeug-Datenbank heraus (möglich für Fahrzeuge, die mindestens seit sechs Monaten auf dem Markt erhältlich sind).