Kfz-Sachverständigenbüro Rühlmann, Adenauerallee 4, 53113 Bonn. Diese Bedingungen gelten für Aufträge zur Besichtigung und Bewertung von Fahrzeugen, insbesondere von Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen.
1. Geltungsbereich
Für die Besichtigung, Bewertung und Gutachtenerstellung durch den Auftragnehmer (AN) gelten ausschließlich diese Bedingungen sowie der Werkvertrag mit Honorarvereinbarung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (AG) gelten nur, wenn der AN ihnen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss und Mitwirkung des Auftraggebers
Aufträge können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erteilt werden und sind mit Annahme durch den AN verbindlich. Der AG stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung und überlässt dem AN rechtzeitig und unentgeltlich alle Unterlagen und Auskünfte, die für die Bewertung von Bedeutung sein können, insbesondere Zulassungsbescheinigungen, Hersteller-Datenauszüge, Rechnungen sowie Nachweise über Restaurierungen und Wartung. Bekannte Vor- und Unfallschäden, Nachlackierungen und Umbauten sind vollständig anzugeben. Den Verwendungszweck des Gutachtens nennt der AG bei Auftragserteilung; ändert er sich später, teilt der AG dies dem AN mit. Vom AG überlassene Unterlagen und Angaben legt der AN seiner Bewertung zugrunde; er prüft sie nur, soweit sich ihm konkrete Zweifel an ihrer Richtigkeit aufdrängen. Die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben trägt der AG, soweit der AN die Unrichtigkeit nicht erkennen musste.
3. Unabhängigkeit und Leistungserbringung
Der AN erstellt das Gutachten unabhängig, unparteiisch, nach bestem Wissen und Gewissen und grundsätzlich persönlich. Er ist in seinen Feststellungen und Bewertungen an keine Weisungen gebunden; Vorgaben des AG, die das Ergebnis beeinflussen sollen, wird er nicht berücksichtigen. Ein bestimmter Wert oder ein vom AG erhofftes Ergebnis kann daher nicht zugesagt werden. Ist die Einschaltung weiterer Fachleute oder externer Prüfstellen erforderlich, erfolgt dies nur nach Abstimmung mit dem AG, auch über die entstehenden Kosten. Der AG ist damit einverstanden, dass das Fahrzeug fotografiert und digital dokumentiert wird.
4. Umfang der Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt durch äußere Inaugenscheinnahme ohne Demontage von Bauteilen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verdeckte Mängel, die nur durch Zerlegung erkennbar wären, können nicht ausgeschlossen werden. Angaben zur Originalität und Historie beruhen auf den Angaben des AG und den vorgelegten Unterlagen, sofern der AN nicht ausdrücklich eigene, als solche gekennzeichnete Feststellungen trifft.
5. Bewertungsgrundlagen
Die Zustandseinstufung erfolgt nach dem Notensystem von Classic-Data (Note 1 bis 5). Die ermittelten Werte beruhen auf Marktbeobachtungen und der Erfahrung des AN und beziehen sich auf den Tag der Besichtigung. Spätere Veränderungen des Fahrzeugs oder des Marktes bleiben unberücksichtigt.
6. Auskünfte bei Dritten
Der AG ermächtigt den AN, die für die Bewertung erforderlichen Auskünfte bei Behörden, Herstellern, Werkstätten und sonstigen Stellen einzuholen, insbesondere Hersteller-Datenauszüge anzufordern. Soweit dafür eine gesonderte Vollmacht nötig ist, stellt der AG sie aus.
7. Honorar und Zahlung
Das Honorar ergibt sich aus dem vereinbarten Pauschalhonorar bzw. dem Zeitaufwand gemäß Honorarvereinbarung zuzüglich etwaiger Fremdkosten. Es ist mit Übergabe des Gutachtens bzw. Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungen ist die Gutachten- bzw. Rechnungsnummer anzugeben. Der AN kann die Übersendung des Gutachtens vom Zahlungseingang abhängig machen. Eine Aufrechnung durch den AG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Bleibt eine Mahnung ohne Erfolg, darf der AN seine Forderung ohne erneute Ankündigung gerichtlich geltend machen.
8. Nachträge und Stellungnahmen
Nachträge, ergänzende Stellungnahmen, Nachbesichtigungen und Überprüfungen fremder Gutachten gelten als neue Aufträge und werden nach Zeitaufwand (130,00 € netto je Stunde) abgerechnet.
9. Kündigung und Stornierung
Der AG kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen; der AN behält dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Wird ein Auftrag nach Beginn der Arbeiten storniert, kann der AN stattdessen pauschal 100,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen; dem AG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Stornierungen sind schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt unberührt.
10. Mängel des Gutachtens
Ist das Gutachten fehlerhaft, hat der AN zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung. Der AG wird gebeten, erkannte Fehler möglichst zeitnah mitzuteilen, damit sie schnell behoben werden können. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11. Gutachten, Versand und Nutzungsrechte
Der AG erhält das Gutachten, sofern nicht anders vereinbart, in digitaler Form; der Versand an den AG oder auf seinen Wunsch an Dritte erfolgt auf seine Gefahr. Das Gutachten wird für den AG und den im Auftrag genannten Zweck erstellt und darf nur zu diesem Zweck und nur vollständig, einschließlich aller Seiten, Stempel und Unterschrift, verwendet werden. Eine andere Verwendung sowie auszugsweise Veröffentlichungen, z. B. in Verkaufsanzeigen, bedürfen der Zustimmung des AN. Die Urheberrechte am Gutachten und an den Fotos verbleiben beim AN. Nachträgliche Veränderungen machen das Gutachten ungültig. Überlassene Originalunterlagen erhält der AG nach Abschluss des Auftrags zurück; Fotos und Kopien bewahrt der AN im Rahmen der gesetzlichen Fristen auf.
12. Verschwiegenheit
Der AN behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen vertraulich, auch über das Ende des Auftrags hinaus, und verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend. Der AG kann den AN jederzeit von der Verschwiegenheit entbinden.
13. Haftung
Der AN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des AN.
14. Informationspflichten
Die Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sind im Impressum unter www.kfzruehlmann.de abrufbar und werden auf Wunsch kostenlos übersandt.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des AN in Bonn. Ist der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Bonn Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026
